Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 56
2. Definition in § 1 Abs 2
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Die Umstände, die zu einem Nahestehen von Personen führen, sind in § 1 Abs 2 definiert. Die Definition ist abschließend.[206]
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Den Merkmalen, die ein Nahestehen begründen, liegt eine Beziehung der Personen zugrunde, die es ermöglicht, dass mindestens eine Person auf eine „gemeinsame“ Entsch einen so großen Einfluss nehmen kann, dass das Erg von einem Erg wie es unter fremden Dritten vereinbart worden wäre, abweicht.