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2. Geschäftsvorfallbezogene Einzelerfassung

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Die Einkunftsabgrenzung bei einem Geschäft zwischen nahe stehenden Personen ist grds auf das jeweilige Einzelgeschäft bezogen zu prüfen.[261] Die Ermittlung eines Minderungsbetrages aus den addierten bzw saldierten Einkünften aus einer bestimmten Geschäftsbeziehung während eines Wirtschaftsjahres ist zwar denkbar,[262] jedoch entspricht es der Auffassung des BFH[263] in seiner Rspr zur vGA, die Einkünftekorrektur geschäftsvorfallbezogen durchzuführen. Der Wortlaut des § 1 lässt beide Interpretationen zu. § 1 und die vGA müssen jedoch insoweit gleich behandelt werden, um zu verhindern, dass sie auf verschiedene Sachverhalte anzuwenden wären, was aus Gründen der Rechtsfolgenkonkurrenz zu vermeiden gilt.[264]

Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen

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