Читать книгу Klausurenkurs im Strafprozessrecht - Marco Mansdörfer - Страница 71
a) Planwidrige Regelungslücke
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Das Gesetz regelt die Konstellation nicht, in der Privatpersonen im Rahmen der Untersuchungshaft auf Beschuldigte angesetzt werden. Einen Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber den Fall bewusst ungeregelt lassen wollte, gibt das Gesetz nicht.