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Fall 4 Erste Vernehmung; Anforderungen an Belehrung bzw. qualifizierte Belehrung

Fall 4 Erste Vernehmung; Anforderungen an Belehrung bzw. qualifizierte Belehrung

Inhaltsverzeichnis

Vorüberlegungen

Gliederung

Lösungsvorschlag

Ergänzungen und Vertiefung

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A fuhr mit seinem PKW durch die Saarbrücker Innenstadt. Als er gerade in eine Nebenstraße abbiegen wollte, übersah er den ihm entgegenkommenden Passanten P, sodass es zu einer Kollision kam, bei der P verletzt wurde.

Ein anderer Autofahrer hatte das gesamte Geschehen beobachtet. Er stellte seinen Wagen an der unübersichtlichen Unfallstelle ab und alarmierte umgehend die Polizei, die auch kurz daraufhin eintraf. Danach kam es zum folgenden Geschehen:

1. Konstellation: A begann sofort auf den Polizisten X einzureden, er (A) habe nicht aufgepasst, weil er durch sein Smartphone abgelenkt gewesen sei und trage daher die volle Verantwortung für den Unfall.
2. Konstellation: Nach einer kurzen Orientierung der Polizei wurde A durch X gefragt, was denn passiert sei. Hierauf machte er die gleichen Angaben wie in der ersten Konstellation.
3. Konstellation: Auf Nachfrage der Polizei machte A die gleichen Angaben wie in der ersten und zweiten Konstellation, jedoch nachdem bereits sowohl P als auch der andere Autofahrer der Polizei die Sachlage – entsprechend der Angaben des A – geschildert hatten.

Aufgabe: Können die Aussagen des A in den Konstellationen 1 - 3 in einem späteren Strafverfahren verwertet werden?

Abwandlung:

A wird von der Polizei mit den belastenden Aussagen des P konfrontiert. Eine Belehrung erfolgt nicht, woraufhin A sich selbst belastet.

Am Tag darauf erscheint A auf dem Polizeipräsidium, wird sodann nach § 163a Abs. 4 i.V.m. § 136 StPO belehrt und wiederholt daraufhin seine Aussage. Er betont dabei, alle Verantwortung zu tragen und es sei für ihn selbstverständlich, zu seinem Fehler zu stehen.

Aufgabe: Kann die zweite Aussage des A in einem späteren Strafverfahren verwertet werden?

Zusatzfrage:

Kann im Strafprozess das umfassende Schweigen des Angeklagten zu dessen Lasten herangezogen werden?

(Bearbeitungszeit: 45 min)
Klausurenkurs im Strafprozessrecht

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