Читать книгу Klausurenkurs im Strafprozessrecht - Marco Mansdörfer - Страница 83
4. Stellungnahme
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Der entscheidende Punkt ist, welchen Stellenwert man dem Verfahrensrecht einräumt und inwieweit Verfahrensverstöße im Verfahren selbst sanktioniert werden sollen. Zwar ist es nicht die primäre Aufgabe der Beweisverwertungsverbote, Strafverfolgungsbehörden zu disziplinieren.[42] Pflichtwidriges Verhalten ist vielmehr disziplinarisch oder strafrechtlich zu ahnden.[43] Geboten ist allerdings nur eine Aufklärung des Sachverhalts im Rahmen der Gesetze.[44] Der Verfahrensverstoß desavouiert das Verfahren zumindest in Teilen, sodass angemessene Reaktionen im Verfahren durchaus angebracht erscheinen. Ein Ausgleich der widerstreitenden Interessen könnte etwa in Strafzumessungs- oder Vollstreckungslösungen (ähnlich der Reaktion auf ein überlanges Verfahren) liegen.