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c) Spezialgesetzliche Regelungen
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Dies gilt erst recht, soweit ihnen nach einfachrechtlichen Bestimmungen Rechte gewährt werden; dann kommt auch Prozessfähigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren in Betracht. Als Beispiel sei erwähnt das Recht, über die Wahl des religiösen Bekenntnisses bereits im Alter von 14 Jahren zu entscheiden.[86]