Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 173

aa) Arten

Оглавление

301

Meist handelt es sich dabei um Urteile oder Beschlüsse von Gerichten des Bundes oder der Länder; der Grund dafür liegt in der Subsidiaritätsregelung des § 90 Abs. 2 BVerfGG.[23]

302

Auch Entscheidungen über zurückgewiesene Anhörungsrügen sind im Prinzip tauglicher Gegenstand der Verfassungsbeschwerde.[24] Hier fehlt es aber oft an der Beschwer.[25] Den umfangreichen Diskussionen in der Literatur[26] über diese Problematik steht kein nennenswerter praktischer Ertrag gegenüber. Sie sind genauso wenig ergiebig wie sich die Anhörungsrüge nicht als effektives Mittel zum fachgerichtlichen Schutz des Art. 103 Abs. 1 GG erwiesen hat.

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde

Подняться наверх