Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 171

3. Arten

Оглавление

299

Als beschwerdefähige Maßnahmen der grundrechtsgebundenen Staatsgewalt kommen in Betracht Akte der Judikative, der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung oder der Gesetzgebung und – in Ausnahmefällen – auch ein Unterlassen, gleich in welcher Form sie ergehen, sei es durch Einzelakt, durch Gesetz oder Urteil. Entscheidend für die Beschwerdefähigkeit ist allein, dass öffentliche Gewalt auch tatsächlich – mit Außenwirkung – gegenüber dem Betroffenen ausgeübt wird. Beschwerdefähig sind dementsprechend folgende Akte:

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde

Подняться наверх