Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 165
III. Beschwerdegegenstand
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In der Praxis wirft die Begründung der Verfassungsbeschwerde meist keine Schwierigkeit auf, soweit es um den Beschwerdegegenstand geht. Als entsprechender Akt öffentlicher Gewalt kommen schließlich im Regelfall der Urteilsverfassungsbeschwerde nur eine oder mehrere gerichtliche – und eventuell zuvor ergangene behördliche – Entscheidungen in Betracht, die in der Verfassungsbeschwerde angegeben und im übrigen in Kopie beigefügt werden müssen. In Ausnahmefällen – z.B. bei bloßen Zwischenentscheidungen wie z.B. gegen die Ablehnung von Befangenheitsanträgen u.a. – kann sich aber ein zu prüfendes und zu erörterndes Problem stellen.