Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 162
На сайте Литреса книга снята с продажи.
3. Vertretung
Оглавление289
Soweit ausnahmsweise keine Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers vorliegt, muss sich der Beschwerdeführer vertreten lassen. Maßgeblich ist dann die allgemeine Vertretungsregelung des § 22 BVerfGG.[96]