Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 169

b) Fiktive Karlsruher Reserveprüfungskompetenz bzgl. EU

Оглавление

296

Zwar behält sich das BVerfG seit dem Maastricht-Urteil[10] eine beschränkte Überprüfungskompetenz vor, soweit es um deutsche Akte im Rahmen der europäischen Integration geht.[11] Es fehlt jedoch zumindest i.d.R. an der Beschwerdebefugnis, da das BVerfG eine Prüfungskompetenz allenfalls noch theoretisch, nicht jedoch – wie eingangs ausführlich dargelegt[12] – praktisch in Anspruch nimmt, was in der Literatur vielfach verkannt wird.[13] Sämtlichen Grundsatzentscheidungen folgten schließlich keine „Taten“ des BVerfG. Die Entscheidung vom 12.9.2012 zum Euro-Rettungsschirm (ESM)[14] hat bestätigt, dass in Sachen Europäische Integration Beschwerdeführer vom BVerfG nichts erwarten können. Es handelt sich letztlich bei der vom BVerfG reklamierten Prüfungskompetenz nur um ein „stumpfes Damoklesschwert über der Europäischen Union.[15]

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde

Подняться наверх