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3. Landesverfassungsbeschwerde

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Anstelle der Verfassungsbeschwerde zum BVerfG kann bei Grundrechtsverletzungen in zahlreichen Bundesländern – ab 1.4.2013 auch in Baden-Württemberg – unter bestimmten Voraussetzungen die Anrufung eines Landesverfassungsgerichts – dazu ausführlich unter Rn. 1393 ff. – in Betracht kommen.

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde

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