Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 34
IV. Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene
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Auf europäischer Ebene kommt Grund- und Menschenrechtsschutz vorrangig auf der Basis der EMRK und des EGMR in Betracht. Zwar wird ein Grundrechtsschutz auch innerhalb der EU gewährleistet und wird der EuGH vermehrt auch im Grundrechtsbereich tätig; dafür stehen aber keine spezielle Verfahren oder auch besondere Gerichte zur Verfügung, welche der Bürger unmittelbar anrufen kann.