Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 38
c) Konflikt BVerfG/EGMR
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Umstritten ist nach wie vor das Verhältnis von EGMR und BVerfG und damit auch der Bedeutung der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Individualbeschwerde.[5] So beansprucht z.B. das BVerfG für sich das „letzte Wort“ in Konfliktfällen. Nach der umstrittenen Entscheidung des EGMR in Sachen Caroline von Monaco/ Deutschland haben viele Kritiker des EGMR darauf gehofft, dass das BVerfG die Rechtsauffassung des EGMR „korrigieren“ würde. An der Vorrangstellung des EGMR kann jedoch heutzutage nicht mehr ernsthaft gezweifelt werden.