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c) Konflikt BVerfG/EGMR

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Umstritten ist nach wie vor das Verhältnis von EGMR und BVerfG und damit auch der Bedeutung der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Individualbeschwerde.[5] So beansprucht z.B. das BVerfG für sich das „letzte Wort“ in Konfliktfällen. Nach der umstrittenen Entscheidung des EGMR in Sachen Caroline von Monaco/ Deutschland haben viele Kritiker des EGMR darauf gehofft, dass das BVerfG die Rechtsauffassung des EGMR „korrigieren“ würde. An der Vorrangstellung des EGMR kann jedoch heutzutage nicht mehr ernsthaft gezweifelt werden.

Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde

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