Читать книгу Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde - Michael Kleine-Cosack - Страница 79
Anmerkungen
ОглавлениеDie objektive Seite der Verfassungsbeschwerde kommt u.a. in der Entscheidung BVerfGE 98, 218, 242 zum Ausdruck, in der das BVerfG trotz – grundsätzlich bedeutsamer (BVerfGE 85, 109, 113) – Rücknahme entschied. Restriktiver ist aber BVerfGE 106, 210, 213.
BVerfGE 33, 247, 259. Als Beispiel sei nur auf die vom BVerfG entwickelte „Wesentlichkeitstheorie” hingewiesen.