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cc) Beidseitig gewünschter Pflichtverteidigerwechsel
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Entbehrlich ist ein eingehender Vortrag zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Mandant nach der Rspr. auch dann, wenn der bisherige Pflichtverteidiger mit seiner Entbindung einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verzögerung des Verfahrens noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden.[90]
Teil 1 Das Mandat des Strafverteidigers › II. Die Pflichtverteidigung › 6. Zeitpunkt der Bestellung – Bestellung im Ermittlungsverfahren