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4.5 Absprachen ohne Rechtsbindung

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Nicht jede Willensübereinstimmung oder Absprache führt jedoch zu einer vertraglichen Verpflichtung. Es gibt auch Vereinbarungen, die ohne Rechtsbindungswillen getroffen werden, und damit keine Willenserklärungen sind. Sie sind weder erzwingbar, noch haben sie im Falle der Nichteinhaltung Folgen.

Privat- und Prozessrecht

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