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III.Internationales Transportrecht 1.Allgemeines
Оглавление217Internationale, d. h. grenzüberschreitende Transporte sind in einigen Bereichen durch internationale Übereinkommen geregelt. Es handelt sich dabei um völkerrechtliche Verträge, die nach Ratifikation Bestandteil des innerstaatlichen Rechts werden und größtenteils materiellrechtliche Regelungen privatrechtlichen Inhalts enthalten. Die Umsetzung in das innerstaatliche Recht erfolgt entweder, indem dem Übereinkommen direkt Geltung verschafft wird, oder durch Übertragung des sachlichen Regelungsgehalts des Übereinkommens auf ein nationales Gesetz.
218Die Auslegung dieses Rechts folgt einigen Besonderheiten. Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik und Teleologie sind zwar auch hier heranzuziehen, doch schon bei der Wortlautauslegung treten erste Schwierigkeiten auf: Oft ist das Übereinkommen in mehreren Sprachen – zu denen die deutsche meist nicht gehört – gleichermaßen verbindlich, so dass Widersprüchlichkeiten vorprogrammiert sind. Auch kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die verwendeten Begriffe dem üblichen Sprachgebrauch der jeweiligen Sprache entsprechen, denn die Übereinkommenstexte sind ja nicht ausschließlich von Angehörigen des jeweiligen Sprachkreises verfasst, sondern beruhen auf langen, oft mühevollen Verhandlungen und Kompromissen durch die Delegationen der beteiligten Staaten. So ergeben sich beispielsweise Schwierigkeiten bei der Beschreibung kontinentaleuropäisch geprägter Rechtsbegriffe durch die englische Sprache, da diese wegen des erheblich andersartigen englischen Rechtssystems derartige Begriffe oft nicht kennt. Die Auslegung internationalen Einheitsrechts hat außerdem gerade dessen einheitsrechtlichen Charakter zu berücksichtigen. Das hat zur Folge, dass im Interesse der Wahrung des Rechtsvereinheitlichungsgedankens der Gesetzesanwender prinzipiell auch die Auslegung des Übereinkommens durch andere Vertragsstaaten, insbesondere deren Gerichte beachten sollte, was in der Praxis nicht selten zu kurz kommen dürfte.