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Kapitel 1Einführung

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247Verträge mit grenzüberschreitendem Bezug gehören angesichts der internationalen Arbeitsteilung zum Alltag vieler Unternehmen. Die Internationalisierung des Handels betrifft vor allem Wirtschaftsverträge im engeren Sinne (business-to-business – „B2B“). Zunehmend wenden sich Unternehmen durch die sich durch die Digitalisierung bietenden Möglichkeiten auch an im Ausland ansässige Verbraucher. Grenzüberschreitende Verträge (business-to-consumer – „B2C“) sind keine Seltenheit mehr. Der internationale Vertrag wirft im Vergleich zum rein nationalen Vertrag jedoch zusätzliche Fragen auf.

In welchem Staat kann im Fall einer Vertragsstörung Klage erhoben werden? Kann das erstrittene Urteil auch im Ausland anerkannt und ggf. vollstreckt werden? Welches Recht wird das zuständige Gericht anwenden? Aus Sicht der Praxis ist dabei von großer Bedeutung, inwieweit die Vertragspartner diese Punkte selbst durch Vertragsgestaltung beeinflussen können, um Transaktionen zu vereinfachen und gleichzeitig die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht

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