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I.Rechtsquellen

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250Vorschriften des internationalen Wirtschaftsvertragsrechts findet man in Staatsverträgen, im europäischen Unionsrecht und im Übrigen im autonomen nationalen Recht der einzelnen Staaten. Auf die Ermittlung der anwendbaren Rechtsgrundlagen ist größte Sorgfalt anzuwenden. In Deutschland ist das IPR im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) kodifiziert.1 Unmittelbar anwendbare Vorschriften des Rechts der Europäischen Union gehen den Kollisionsnormen des EGBGB vor, vgl. Art. 3 Halbs. 1 Nr. 1 EGBGB. Dasselbe gilt für Staatsverträge, die unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, vgl. Art. 3 Halbs. 1 Nr. 2 EGBGB.

Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht

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