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5.Binnenschiffstransportrecht
Оглавление245Im Bereich der internationalen Binnenschifffahrt gibt es kein Übereinkommen, das internationale Beförderungsverträge regelt; lediglich der Europäische Verein für Binnenschifffahrt und Wasserstraßen hat 1993 den Entwurf eines Übereinkommens über die Güterbeförderung auf Binnenwasserstraßen vorgelegt. Jüngst in Kraft getreten und in das deutsche Recht umgesetzt ist allerdings das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (vom 4.11.1988), das Binnenschiffseignern gegenüber diversen Ansprüchen die Beschränkung ihrer Haftung auf bestimmte Höchstbeträge ermöglicht.