Читать книгу Verteidigung in Steuerstrafsachen - Sebastian Burger - Страница 25

ee) Ausschluss als Verteidiger

Оглавление

41

Zwingend ausgeschlossen ist der Berater als Verteidiger, wenn aus dem einfachen Tatverdacht ein dringender oder ein hinreichender Tatverdacht wird; § 138a StPO gilt auch für den Personenkreis des § 392 AO.[47]

Verteidigung in Steuerstrafsachen

Подняться наверх