Читать книгу Verteidigung in Steuerstrafsachen - Sebastian Burger - Страница 25
ee) Ausschluss als Verteidiger
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Zwingend ausgeschlossen ist der Berater als Verteidiger, wenn aus dem einfachen Tatverdacht ein dringender oder ein hinreichender Tatverdacht wird; § 138a StPO gilt auch für den Personenkreis des § 392 AO.[47]