Читать книгу Verteidigung in Steuerstrafsachen - Sebastian Burger - Страница 33
b) Der Sonderfall im Strafbefehlsverfahren
Оглавление53
Ein Pflichtverteidiger ist auch dann zu bestellen, wenn im Strafbefehlsverfahren gem. § 407 Abs. 2 S. 2 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verhängt werden soll. Streitig ist, ob der nach § 408b S. 1 bestellte Verteidiger nur bis zur Einspruchseinlegung bestellt ist oder ob seine Bestellung das gesamte weitere Verfahren umfasst.[65] Die Praxis zeigt, dass § 408b StPO in der Regel ohnehin nur dort angewandt wird, wo bereits ein Verteidiger für den Beschuldigten tätig ist.
Teil 1 Allgemeine Grundfragen › I. Der Verteidiger im Steuerstrafverfahren › 6. Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger