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gg) Der Berater als Informationsquelle

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Auch wenn der steuerliche Berater nicht Verteidiger ist, kann und muss in jedem Fall mit ihm eng zusammen gearbeitet werden.[49] Das Wissen aus der oft jahrelangen Beratung, Detailkenntnisse und die steuerrechtliche Kompetenz muss sich der Verteidiger zunutze machen. Insoweit verfügt er über eine Informationsquelle, die den Ermittlungsbehörden gerade verschlossen ist. Dies sind z.B. die Kenntnisse über Gespräche, Verhandlungen mit den Veranlagungsbeamten oder Prüfern über streitige Sachverhalte, eventuell in Aussicht gestellte Zusagen etc. über die sich nichts oder nur Teile in den Akten befinden. Zu vermeiden ist daher, soweit möglich, eine Konfliktsituation mit dem bisherigen Berater, die insbesondere durch Beschuldigungen des Mandanten/Verteidigers ausgelöst wird. Hierdurch verschließt man nicht nur eine Informationsquelle, vielleicht die wichtigste, sondern baut Gegnerschaften auf, die im Ergebnis nur der Ermittlungsbehörde nützen.[50]

Verteidigung in Steuerstrafsachen

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