Читать книгу Verteidigung in Steuerstrafsachen - Sebastian Burger - Страница 42

b) Bindung des Strafgerichts

Оглавление

68

Umgekehrt ist auch das Strafgericht nicht an die Sachverhaltsfeststellung und Rechtsauffassung des Finanzgerichts gebunden. Es besteht volle Vorfragenkompetenz. Das Strafgericht entscheidet im Rahmen seines Verfahrens auch über das objektive Bestehen des Besteuerungsanspruchs, den der Täter einer Steuerstraftat verkürzt haben muss, wenn er wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung strafgerichtlich verurteilt werden soll.[40]

69

Das Strafgericht kann den Besteuerungsanspruch bejahen, den der Finanzrichter verneint hat und zu einer Verurteilung gelangen oder umgekehrt. Sich widersprechende finanzrichterliche und strafrichterliche Entscheidungen im objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung sind gewiss misslich, aber vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden.[41] In der Praxis wird sich – je nachdem, welches Gericht zuerst entscheidet – das Finanz- bzw. das Strafgericht die tatsächlichen bzw. rechtlichen Feststellungen des jeweils anderen schon aus Praktikabilitätserwägungen zu Eigen machen. Daher kann es sich als Trugschluss erweisen, z.B. im finanzgerichtlichen Prozess auf die Einzelheiten der Steuerstraftat bzw. im Strafprozess auf die Einzelheiten der Besteuerungsgrundlagen wenig Wert zu legen. Zugeständnisse, die im strafrechtlichen Urteil niedergelegt sind, haben im finanzgerichtlichen Verfahren sehr wohl ihre Bedeutung und sind nur schwer zu widerlegen, es sei denn, es liegen substantiierte Einwendungen vor.[42] Hier sollte vorsorglich durch eine Erklärung zu Protokoll klargestellt werden, dass Zugeständnisse im Strafprozess nicht für das finanzgerichtliche Verfahren gelten. Umgekehrt hat die Zustimmung zur tatsächlichen Verständigung im finanzgerichtlichen Prozess nicht selten faktischen Geständnischarakter für den Strafprozess, auch wenn dies im Rechtssinn nicht richtig ist.[43]

Verteidigung in Steuerstrafsachen

Подняться наверх