Читать книгу Verteidigung in Steuerstrafsachen - Sebastian Burger - Страница 35
7. Aktenführung
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Der Verteidiger darf seine Kenntnisse vom Verfahrensstand nicht auf das Strafverfahren beschränken, er muss auch das parallel laufende Besteuerungsverfahren zumindest mitverfolgen. Auch dies ist ein Punkt der Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater. Um den Überblick über die sachlichen und zeitlichen Zusammenhänge zu wahren, empfiehlt sich, Steuerstrafverfahren und Besteuerungsverfahren aktenmäßig getrennt zu führen und bei Letzterem in den Steuerarten zu unterscheiden. Bei umfangreichen Strafverfahren hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Verfahrensabschnitte auch in den Akten zu trennen, Gleiches gilt für besondere Teilverfahrensabschnitte wie z.B. ein Rechtshilfeverfahren.
Teil 1 Allgemeine Grundfragen › I. Der Verteidiger im Steuerstrafverfahren › 8. Vergütung