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1. Täuschung

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Der Betrug schützt das Vermögen nur gegenüber der Schädigung mittels Täuschung.[94] „Täuschen“ umfasst die Vorspiegelung falscher ebenso wie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Bei Tatsachen handelt es sich um gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse, die zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich sind.[95] Unterschieden werden Tatsachen üblicherweise von Werturteilen, bei denen es sich um die bloße Behauptung einer innersubjektiven Bewertung handele, die Ausdruck des Meinens und daher der empirischen Überprüfung entzogen sei.[96] Getäuscht werden kann durch Tun ebenso wie durch Unterlassen.[97]

Antikorruptions-Compliance

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