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3. Vermögensverfügung
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Wiederum kausal muss durch den Irrtum eine Vermögensverfügung des Getäuschten veranlasst werden. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal stellt den notwendigen Zurechnungszusammenhang zwischen täuschungsbedingtem Irrtum und Vermögensschaden her.[102] Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar eine Vermögensminderung (Schaden) zurechenbar herbeiführt.[103] Unmittelbarkeit liegt vor, wenn die Vermögensminderung aufgrund der Verfügung ohne zusätzliche deliktische Zwischenhandlungen des Täters oder Dritter eintritt.[104] Der Begriff ist weiter zu verstehen als der zivilrechtliche Verfügungsbegriff und daher nicht auf rechtsgeschäftliches Handeln begrenzt.[105] Vielmehr genügt jede tatsächliche Einwirkung auf das Vermögen.[106]