Читать книгу Antikorruptions-Compliance - Simon Schafer - Страница 323

2. Irrtum

Оглавление

43

Die Täuschung muss bei ihrem Adressaten einen Irrtum hervorrufen oder unterhalten. Hierbei handelt es sich um eine Fehlvorstellung, mithin die positive Vorstellung einer der Wirklichkeit widersprechenden Tatsache.[98] Das bloße Fehlen der Vorstellung einer wahren Tatsache (ignorantia facti) begründet nicht die Annahme eines Irrtums.[99] Täuschungshandlung und Irrtum müssen durch einen Zurechnungszusammenhang verknüpft sein, für den insbesondere Kausalität vorausgesetzt ist.[100] Auf die Vermeidbarkeit der Fehlvorstellung kommt es indessen nicht an. Selbst Fälle des leichtfertigen Vertrauens auf die Richtigkeit der Tatsachenbehauptung eines anderen sind vom Schutzumfang des § 263 StGB umfasst.[101]

Antikorruptions-Compliance

Подняться наверх