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§ 13Der zeitliche Geltungsbereich

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Art. 146 GG spricht von der „Geltung des Grundgesetzes für alle Deutschen“. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, was es bedeutet, dass eine „Verfassung gilt“. Dabei ist der zeitliche Geltungsbereich, d. h. die Festlegung, wie lange eine Verfassung Rechtswirksamkeit entfalten soll, vom funktionalen Geltungsbereich zu unterscheiden, der die Frage beantwortet, wer ihren Regelungen unterfallen soll.

Staatsrecht I

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