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II.Staatsgebiet 1.Umfang des Staatsgebiets

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68Das Staatsgebiet ist ein dreidimensionaler Körper. Sein Ausgangspunkt ist ein bestimmter in seinem Kernbestand gesicherter, zusammenhängender und beherrschbarer Teil der Erdoberfläche, auf dem sich die Staatsgewalt effektiv und dauerhaft entfalten kann73. Nach oben in den Luftraum genauso wie nach unten in die Erde ist das Staatsgebiet soweit ausgedehnt, wie eine technische Beherrschbarkeit möglich ist. Die äußere Grenze des Luftraums wird bei ca. 80–120 km über dem Meeresspiegel gezogen74. Der Weltraum ist dagegen, dem Meer vergleichbar, ein internationales Territorium, das der gemeinsamen Nutzung offensteht und Gegenstand völkerrechtlicher Vereinbarungen ist.

Staatsrecht I

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