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§ 16Demokratie I.Demokratietheoretische Überlegungen 1.Demokratie als Element der antiken Staatsformenlehre

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93Demokratie (griechisch demos [Volk]; kratein [herrschen]) bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Der Begriff Demokratie stammt aus der Antike2 und stellt eine der drei klassischen Staatsformen nach der – trotz diverser Unterschiede in den einzelnen Konzeptionen – durch Platon und Aristoteles geprägten und von Polybios und Cicero zu einem „Verfassungskreislauf“ erweiterten Einteilung dar. Das zentrale Unterscheidungskriterium dieser Staatsformenlehre stellt darauf ab, wer Inhaber der Staatsgewalt ist3. Neben der Demokratie, in der das Volk die Staatsgewalt ausübt, stehen dabei die Monarchie, charakterisiert durch die Herrschaft einer Person und die Aristokratie, in der eine kleine Gruppe Inhaber der Staatsgewalt ist. Wird die Staatsgewalt nicht zugunsten des allgemeinen Wohls ausgeübt, spricht Cicero, der selbst die römische Mischverfassung als (für Rom) optimale Staatsform ansieht, von einer Entartung der Staatsformen: Despotie oder Tyrannis (anstelle der Monarchie), Oligarchie (anstelle der Aristokratie) sowie Ochlokratie (anstelle der Demokratie).

94Antikes Paradigma der Demokratie als Volksherrschaft ist die (schon von Plato kritisierte) attische Demokratie, die in den Reformen Solons ihren Ausgangspunkt nahm und in der Zeit des Perikles ihren Höhepunkt fand. Die Angelegenheiten der polis wurden im Rahmen einer Volksversammlung diskutiert und entschieden, auch die Rechtsprechung wurde durch Volksgerichte wahrgenommen. Legt man freilich ein modernes Gleichheitsverständnis zugrunde, erscheint die Demokratie des antiken Griechenland nur eingeschränkt als Vorbild: Neben Kindern waren dort auch Frauen und Sklaven, mit deren Haltung die griechische Demokratie kein Problem hatte, von der Willensbildung ausgeschlossen. Die eigentlichen Träger der Demokratie reduzierten sich somit auf weniger als ein Drittel der tatsächlich der Gewalt Unterworfenen.

Staatsrecht I

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