Читать книгу Staatsrecht I - Stefan Korioth - Страница 29
§ 14Der funktionale Geltungsbereich
Оглавление64Der funktionale Geltungsbereich einer Verfassung ist definiert durch den Staat, dessen Herrschaft sie regelt. Er lässt sich daher in die drei Elemente unterteilen, durch die der Staatsbegriff klassischerweise definiert wird: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt71.