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§ 14Der funktionale Geltungsbereich

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64Der funktionale Geltungsbereich einer Verfassung ist definiert durch den Staat, dessen Herrschaft sie regelt. Er lässt sich daher in die drei Elemente unterteilen, durch die der Staatsbegriff klassischerweise definiert wird: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt71.

Staatsrecht I

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