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5.Einzelne Aspekte der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 6a Abs. 2 Nr. 5–9 VOB/A)

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15Die Tatbestände der Nummern 5–9 stellen gleichzeitig fakultative Ausschlussgründe gemäß § 16 Abs. 2 VOB/A dar. Es handelt sich mithin um eine eigentlich überflüssige doppelte Regelung.

Inhaltlich wird daher auf die Kommentierung zu § 16 Abs. 2 VOB/A verwiesen.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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