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Tag 124

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8. Juli 2014

Manfred Götzl, Richter. Thomas Jauch, 54, Rechtsanwalt aus Lützen. Er gilt als rechter Szeneanwalt und verteidigte Uwe Böhnhardt vor dessen Untertauchen. Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe. Sebastian Scharmer, Anwalt der Nebenklage.

Götzl Es geht uns darum, ob Sie Kontakte zu den Angeklagten und zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in der Zeit vor 1998 und danach hatten.

Jauch Ich mache als beruflicher Geheimnisträger von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Verteidiger Stahl Jegliche weitere Frage ohne Schweigepflichtsentbindung wäre Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen. Das darf ein Gericht nicht machen.

Götzl Rechtsanwalt Jauch kennt sicherlich den Paragrafen 53. Hatten Sie außerhalb von Mandatsverhaltnissen Kontakte zu den genannten Personen?

Jauch Nein.

Götzl Definitiv nein?

Jauch Definitiv nein.

Götzl Auch nicht bei Rechtsschulungen?

Jauch Ich habe Rechtsschulungen gemacht, kann mich aber nicht erinnern, dass die beiden Verstorbenen und Frau Zschape dabei waren. Die drei waren nur einmal bei mir im Büro, danach gab es keinen Kontakt mehr.

Verteidiger Stahl Er macht sich gerade strafbar im Gericht, das müssen Sie unterbinden, Herr Vorsitzender!

Jauch Über einen Mandantenkontakt habe ich nichts gesagt.

Götzl Haben Sie vor November 2011 den Begriff NSU gehört?

Jauch Ja, im Zusammenhang mit einer Automarke, sonst nicht.

Götzl Gab es Kontakte von Ihnen zur Zeitschrift Focus?

Jauch Ich bin von verschiedenen Reportern angerufen worden. Ich habe gelesen, was ich angeblich gesagt haben soll, aber so habe ich das mit Sicherheit nicht gesagt.

Anwalt Scharmer Was haben Sie denn dem Focus gesagt?

Jauch Kann ich nicht sagen, habe ich mir nicht aufgeschrieben.

Anwalt Scharmer Ich zitiere den Focus, dann können Sie ja klarstellen, was richtig ist und was nicht.

(Nun zitiert der Anwalt aus dem Magazin, das am 12.11.2011 in einem Artikel schrieb: Zunächst hätte sich Zschäpe an den Szeneanwalt Thomas Jauch aus Weißenfels in Sachsen-Anhalt gewandt. »Gegenüber Focus erklärte er, Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos seien Anfang 1998 bei ihm aufgekreuzt. Schließlich habe er, gegen Zahlung von 800 D-Mark Vorschuss, Zschäpes Verteidigung übernommen. Die Vertretungsanzeige will er an die Polizei in Jena geschickt haben. Das Schreiben enthielt angeblich den Vermerk, dass Zschäpe bereit sei, sich zur Sache zu äußern, jedoch nur nach Akteneinsicht. ›Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft haben mich je kontaktiert‹, behauptet Jauch und fügt hinzu: ›Frau Zschäpe war in den nächsten Monaten noch zweimal bei mir, Post habe ich an die Adresse ihrer Mutter geschickt.‹«

Jauch bestreitet vor Gericht, sich derart geäußert zu haben.)

Der NSU Prozess

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