Читать книгу Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente - Thomas Weck - Страница 157

I. Kein finanzaufsichtsrechtlicher Gefahrbegriff 1. Internationale Ebene (Völkerrecht)

Оглавление

Die G 20 sprechen zwar in ihren Gipfelerklärungen allgemein von auf den Finanzmärkten bestehenden und von den Marktteilnehmern unterschätzten Risiken (risks).669 Dabei handelt es sich jedoch um eine Beschreibung des Sachverhalts, der für die Gipfelteilnehmer zur Begründung ihrer Regulierungsinitiativen herangezogen wird, z.B. wenn von einem „rücksichts- und verantwortungslosen Eingehen von Risiken“ gesprochen wird.670 Dasselbe gilt für die Empfehlungen der die G 20-Beschlüsse konkretisierenden übernationalen Institutionen und Gremien.671 Die Gefahrentatbestände, an denen rechtliche Regelungen zur Bekämpfung der angesprochenen Risiken anknüpfen sollen, werden in den Gipfelerklärungen nicht im Einzelnen definiert.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

Подняться наверх