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§§ 20–552. Adjektive und adjektivische Partizipialien

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Allgemeines:

(1) Die Adjektive lassen sich durch die Abgrenzung von anderen Wortarten definieren: Sie werden wie die Substantive nach Kasus und Numerus dekliniert, aber im Gegensatz zu diesen werden die Adjektive durch alle drei Genera flektiert (longus, longa, longum). Außerdem sind die Adjektive i. d. R. komparationsfähig (longus, longior, longissimus). Im Unterschied zu den ebenfalls flektierenden Partizipialien und Verben können sie die Gleichzeitigkeit ausdrücken. Während die Pronomina keine (kontextunabhängige) Bedeutung (→ Verz.) besitzen, sondern nur Verweischarakter haben (sog. indexikalische Ausdrücke), ist ein Adjektiv auch außerhalb eines bestimmten Kontextes Bedeutungsträger (Man vergleiche ‘rot’ mit ‘dieser’.)

(2) Zu den adjektivischen Partizipialien zählen das Partizip und das Gerundivum.

(a) Das Partizip wird zwar vom Verb gebildet, mit dem es mehrere Charakteristika gemeinsam hat (v.a. Rektion, relative Zeitbestimmung), aber in seiner Form und gewissen syntaktischen Verwendungsmöglichkeiten (Funktion als Attribut, Prädikativum, Prädikatsnomen, z.T. Fähigkeit zur Komparation) stimmt es mit dem Adjektiv überein. Einige Partizipien des Perfekts (PPP), seltener des Präsens (PPA), sind weitgehend zu Adjektiven geworden, können u.U. regelmäßig gesteigert werden (vgl. § 31) und ein Adverb bilden. Da das Partizip diese Mittelstellung zwischen Nomina und Verben mit den anderen Partizipialien teilt, werden die Gemeinsamkeiten mit dem Adjektiv im Folgenden behandelt, während das Partizip als eigenständige Wortart in den §§ 496–508 besprochen wird.

(b) Nur wenige Gerundiva können als Adjektive verwendet werden. Gerundiva werden weder kompariert noch substantiviert.31

Lehrbuch der lateinischen Syntax und Semantik

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