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II. Die Begehungsformen der Amtsanmaßung

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Aus dem Rechtsgut des § 132 StGB ergeben sich wichtige Leitlinien für die Interpretation der Tathandlungen, die im Gesetz nur unscharf beschrieben sind. Wesentlicher Orientierungspunkt der Auslegung ist dabei die Frage, wann das Täterverhalten jenes »Vertrauen in die Echtheit/Zuverlässigkeit von Hoheitsakten« gefährdet, das den Schutzzweck der Vorschrift maßgeblich bestimmt (vgl. etwa Rn. 24, 27 f).

Strafrecht Besonderer Teil

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