Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 294
a) Strafbewehrte Verstöße gegen Vorschriften, die sich auf Lebensmittel beziehen (§ 58 Abs. 1 Nr. 1–7 LFGB)
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Die in § 58 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 LFGB geregelten Straftatbestände betreffen Verstöße gegen die Verbote der §§ 5, 10, 13 LFGB, die sich auf Lebensmittel nach § 2 Abs. 2 LFGB oder auf Stoffe oder Produkte, die als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, beziehen.