Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 298
b) Strafbewehrte Verstöße gegen Vorschriften, die sich auf Futtermittel beziehen (§ 58 Abs. 1 Nr. 8 LFGB)
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Die in § 58 Abs. 1 Nr. 8 LFGB geregelte Sanktionsvorschrift nimmt das gesundheitsschützende Verbotsvorschrift der § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LFGB in Bezug, die den Verkehr mit Futtermitteln (i.S.v. § 2 Abs. 4 i.V.m. Art. 3 Nr. 4 BasisVO) betrifft.
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Nach § 58 Abs. 1 Nr. 8 LFGB wird bestraft, wer Futtermittel derart herstellt oder behandelt, dass bei ihrer bestimmungsgemäßen und sachgerechten Verfütterung an Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, die von diesen Tieren für andere gewonnen Lebensmittel, die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können (§ 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LFGB).