Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 295

aa) Verstöße gegen § 5 LFGB: gesundheitsschädliche Lebensmittel

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207

Nach § 58 Abs. 1 Nrn. 1–3 LFGB werden Verstöße gegen die Verbote nach § 5 LFGB bzgl. gesundheitsschädlicher Lebensmitteln bestraft. § 5 LFGB hat ausweislich der Begründung des Gesetzesentwurfs[30] den Regelungsgehalt von § 8 LMBG übernommen, die Vorschrift jedoch den Vorgaben des Europarechts, also insbesondere Art. 14 BasisVO, angepasst.[31]

208

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 LFGB wird bestraft, wer Lebensmittel für andere derart herstellt oder behandelt, dass der Verzehr dieser Erzeugnisse im Sinne des Art. 14 Abs. 2 lit. a BasisVO gesundheitsschädlich ist.

209

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 LFGB wird bestraft, wer Stoffe, die keine Lebensmittel sind und deren Verzehr im Sinne des Art. 14 Abs. 2 lit. a BasisVO gesundheitsschädlich ist, als Lebensmittel in den Verkehr bringt.

210

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 LFGB wird bestraft, wer mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte i.S.d. § 3 Nr. 9 LFGB für andere herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt.

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