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1.Alternative Kausalität („Mehrfachkausalität“, „Doppelkausalität“)

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146 Definition

Unter alternativer Kausalität versteht man das zeitliche Zusammenfallen von mehreren unabhängig voneinander gesetzten Bedingungen, wobei jede für sich allein zur Erfolgsherbeiführung ausgereicht hätte.

Bsp.: Sowohl Anton als auch Bruno wollen Kunigunde vergiften. Auf einer Party schütten beide unabhängig voneinander eine tödliche Dosis Gift in Kunigundes Sektglas. Diese trinkt und stirbt. – Hätte jede Dosis Gift an sich ausgereicht, um Kunigunde zu töten, kann jede Dosis für sich genommen hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Nach der conditio-sine-qua-non-Formel müsste eine Kausalität in diesen Fällen ausscheiden. Dies kann aber im Ergebnis nicht richtig sein. Daher wird nach h. M. in den Fällen der alternativen Kausalität die conditio-sine-qua-non-Formel wie folgt modifiziert:

Modifizierte Formel: Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ, nicht aber kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede dieser Bedingungen für den Erfolg ursächlich.

Strafrecht Allgemeiner Teil

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