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3.Hypothetische Kausalität

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149 Definition

Unter einer hypothetischen Kausalität versteht man eine Situation, in der eine Bedingung zwar zum Erfolg führt, eine andere Bedingung aber wenig später mit Sicherheit zum gleichen Erfolg geführt hätte.

Auch hier liegt eine Kausalität des Ausgangsverhaltens für den konkret eingetretenen Erfolg vor. Hypothetische Kausalverläufe (sog. „Reserveursachen“) dürfen also nicht hinzugedacht werden. Denn der Erfolg in seiner konkreten Gestalt wäre gerade nicht in der vorliegenden Weise, sondern eben anders eingetreten.

Bsp.: Anton will gerade das Flugzeug besteigen, um zu seiner Geliebten nach Brüssel zu fliegen, als er von seiner eifersüchtigen Ehefrau Berta erschossen wird. Das Flugzeug, das Anton benutzen wollte, explodiert wenige Minuten nach dem Start, kein Passagier überlebt. – Bertas Verhalten war für Antons Tod in seiner konkreten Gestalt kausal. Sie ist wegen Totschlags, § 212 StGB, zu bestrafen. Dass Anton ansonsten wenige Minuten später bei dem Flugzeugunglück ohnehin ums Leben gekommen wäre, ist unbeachtlich, da Reserveursachen bei der Feststellung der Kausalität nicht zu berücksichtigen sind. Entscheidend ist allein, ob der konkrete Erfolg in dieser Weise, unter diesen Umständen und auch im selben Augenblick eingetreten wäre, was im vorliegenden Fall zu verneinen ist.

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