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IV.Fallgruppen, in denen sich das Risiko nicht im konkreten Erfolg verwirklicht 1.Atypische Kausalverläufe

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161Objektiv nicht zurechenbar ist ein Erfolg, der Folge eines atypischen Kausalverlaufes ist. Als atypisch ist ein solcher Geschehensverlauf anzusehen, der völlig außerhalb dessen liegt, was nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist. Der Erfolg ist dann nicht mehr ein Werk des Täters, sondern ein Werk des Zufalls.

Bsp.: Anton sticht Bruno in Tötungsabsicht ein Messer in den Bauch. Obwohl die Verletzung nicht lebensgefährlich ist, wird Bruno ins Krankenhaus gefahren. Auf dem Weg dorthin erleidet ein Sanitäter einen Herzanfall und lässt die Trage mitsamt Bruno fallen, wodurch dieser die Krankenhaustreppe hinunterfällt und sich das Genick bricht. – Da ein solcher Verlauf außerhalb jeglicher Lebenserfahrung liegt, scheidet eine objektive Zurechnung aus. Anders ist hingegen zu entscheiden, wenn Bruno während des Transportes im Krankenwagen stirbt, weil der Fahrer auf der Rettungsfahrt aufgrund der notwendigen hohen Geschwindigkeit in einen Unfall verwickelt wird. Denn es ist nicht atypisch, dass ein Verletzter ins Krankenhaus transportiert wird und es liegt nicht außerhalb jeglicher Lebenserfahrung, dass ein Krankwagen im Einsatz in einen Unfall verwickelt wird.

Strafrecht Allgemeiner Teil

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