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II. Grundlagen zum Anwendungsvorrang des Unionsrechts

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Die Entwicklung einer Unionsrechtsordnung mit unmittelbarem Geltungsanspruch auch im innerstaatlichen Bereich bei gleichzeitigem Fortbestand der innerstaatlichen Rechtsordnungen, wie dies dauerhaft in den Verträgen angelegt ist, wirft die Frage ihres Rangverhältnisses auf. Diese wird durch den Grundsatz des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts geregelt, über dessen Begründung und Herleitung unterschiedliche Ansichten bestehen.

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