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3. Mehrpersonenverhältnisse in den Nichtleistungskondiktionen

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Gelegentlich treten Fallgestaltungen auf, in denen der Bereicherte den Vermögensvorteil durch Leistung seines Vertragspartners erlangt hat, zugleich aber (nämlich aufgrund des Fehlverhaltens dieses Vertragspartners) dieser Erwerb in den Zuweisungsgehalt des Rechts eines Dritten eingreift.

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