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b) Insb.: Sportverletzungen

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Eine Einschränkung erfährt die Haftung von Teilnehmern an sportlichen Wettkämpfen dahin, dass Verletzungen anderer insoweit nicht rechtswidrig sind, als sie trotz Beachtung der Wettkampf- und Spielregeln sowie des Fairnessgebots entstanden sind (vergleichbar zu Rechtfertigungsgründen). Jedenfalls bei besonders gefahrträchtigen Sportarten (Fußball, Boxen oder Autorennen) sollen auch leichtere Regelüberschreitungen nicht rechtswidrig sein, sondern als übliches Risiko bekannt und billigend in Kauf genommen worden sein.

Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen

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