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5.Elektronische Vergabe

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39Im Zuge der Neufassung der EU-Vergaberichtlinien wurden auch die Regelungen zur elektronischen Vergabe überarbeitet.138 Auch die neue Konzessionsrichtlinie enthält hierzu ausdrückliche Regelungen, sieht jedoch mit Ausnahme der Konzessionsbekanntmachung sowie der elektronischen Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen nicht zwingend eine vollständige, EU-weite eVergabe für Konzessionen vor. Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe ist eine schrittweise zwingende Einführung der elektronischen Vergabe vorgesehen. Ab dem 18.4.2016 müssen die Bekanntmachung und der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen elektronisch erfolgen. Für zentrale Beschaffungsstellen wird die elektronische Übermittlung der Angebote ab 18.4.2017 verbindlich. Ab 18.10.2018 müssen dann alle Angebote den öffentlichen Auftraggebern auf elektronischem Weg übermittelt werden. Die EU-Kommission nutzt die Möglichkeit, mittels delegierter Rechtsakte beispielsweise technische Standards für die Interoperabilität technischer Formate sowie Standards für Verfahren und Mitteilungen oder technische Einzelheiten für die Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten usw. zu erlassen. Im Rahmen der Gesamtstrategie der EU zur eVergabe und zur Ergänzung der EU-Vergaberichtlinien wurde im selben Jahr die EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungstellung bei öffentlichen Aufträgen verabschiedet.139

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