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D.Völkerrechtliche Grundlagen

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43Völkerrechtlich haben die EU-Vergaberegeln ihre Grundlage in dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).150 Dieses wurde nach Gründung der WTO aktualisiert.151 Das Übereinkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation, drei Vergabeverfahren (freihändige Vergabe, beschränkte Vergabe und die öffentliche Ausschreibung) sowie einen effektiven Rechtsschutz für Verletzungen von Vorschriften des Übereinkommens vorzusehen.152 Im EFTA-Raum gelten mittlerweile die gleichen Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe wie in den Mitgliedstaaten der EU.153 Im Dezember 2011 beschlossen die zuständigen Minister der WTO-Mitgliedstaaten eine um­fassende Reform des GPA, die vor allem den Zugang zu Beschaffungsmärkten im Ausland erleichtern soll.154 Dabei wurden der Anwendungsbereich auf eine größere Anzahl an Vergabestellen sowie Dienstleistungen erweitert und einzelne Schwellenwerte abgesenkt.155 Am 30. März 2012 bestätigte der Ausschuss des GPA die politische Einigung durch Annahme des Beschlusses über die Ergebnisse der Verhandlungen. Das überarbeitete GPA trat am 6. April 2014 in Kraft.156

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