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Vierter Teil:Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen Kapitel 1:Vergabeverfahren Abschnitt 1:Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich

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§ 97 GWBGrundsätze der Vergabe

(1) 1Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. 2Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt.

(2) Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist aufgrund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet.

(3) Bei der Vergabe werden Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt.

(4) 1Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. 2Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. 3Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. 4Wird ein Unternehmen, das nicht öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ist, mit der Wahrnehmung oder Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpflichtet der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge vergibt, nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren.

(5) Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden Auftraggeber und Unternehmen grundsätzlich elektronische Mittel nach Maßgabe der aufgrund des § 113 erlassenen Verordnungen.

(6) Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.

Schrifttum: Boesen, Getrennt oder zusammen? – Losaufteilung und Gesamtvergabe nach der Reform des GWB in der Rechtsprechung, VergabeR 2011, 364 ff.; Braun, Elektronische Vergaben, VergabeR 2016, 179 ff.; Burgi, Die Bedeutung der allgemeinen Vergabegrundsätze Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung, NZBau 2008, 29 ff.; Dreher, Die Berücksichtigung mittelständischer Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, NZBau 2005, 427 ff.; Höfler, Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, NZBau 2010, 73 ff.; Manz/Schönwälder, Die vergaberechtliche Gretchenfrage: Wie hältst Du's mit dem Mittelstand? – Der Mittelstandsschutz des § 97 III GWB bei der Vergabe von PPP- und Totalunternehmerleistungen, NZBau 2012, 465 ff.; Schäfer, Perspektiven der e-Vergabe, NZBau 2015, 131 ff.

Übersicht Rn.
A. Vorbemerkungen 1–11
I. Das Vergabeverfahren 2–6
1. Voraussetzungen 3–5
2. Beginn des Verfahrens 6
II. Normzweck und Rechtsnatur der Grundsätze der Vergabe 7–11
B. Die Grundsätze im Einzelnen 12–84
I. Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 Satz 1 GWB) 12–22
1. Inhalt und Reichweite 12
2. Der Wettbewerbsgrundsatz in den Vergabeordnungen 13
3. Verstöße gegen den Wettbewerbsgrundsatz 14–22
II. Transparenzgrundsatz (§ 97 Abs. 1 Satz 1 GWB) 23–32
1. Inhalt und Reichweite 23, 24
2. Der Transparenzgrundsatz in den Vergabeordnungen 25
3. Verstöße gegen den Transparenzgrundsatz 26–32
III. Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 Satz 1 GWB) 33–35
IV. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 Satz 2 GWB) 36–47
1. Inhalt und Reichweite 36–45
2. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in den Vergabeordnungen 46
3. Verstöße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 47
V. Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 GWB) 48–61
1. Inhalt und Reichweite 48–50
2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz in den Vergabeordnungen 51
3. Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz 52–60
4. Prozessuale Bedeutung 61
VI. Berücksichtigung von Aspekten der Qualität und der Innovation sowie sozialer und umweltbezogener Aspekte (§ 97 Abs. 3 GWB) 62, 63
VII. Grundsatz der Berücksichtigung mittelständischer Interessen (§ 97 Abs. 4 GWB) 64–80
1. Inhalt und Reichweite 64–70
a) Allgemeines 64–67
b) Voraussetzungen 68–70
2. Die Berücksichtigung mittelständischer Interessen in den Vergabeordnungen 71
3. Verstöße gegen den Grundsatz der Berücksichtigung mittelständischer Interessen 72–79
4. Bieterschutz 80
VIII. Grundsatz der E-Vergabe (§ 97 Abs. 5 GWB) 81–84
C. Subjektiver Bieterschutz (§ 97 Abs. 6 GWB) 85–102
I. Allgemeines 86, 87
II. Anspruchsberechtigter 88
III. Anspruchsinhalt 89–95
IV. Schranken des subjektiven Bieterschutzes 96–100
V. Prozessuale Geltendmachung 101, 102
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